Rechtsgebiete
Unter den einzelnen Rubriken unserer Tätigkeitsgebiete möchten wir Sie informieren mit welchen Problemen Sie sich an uns wenden können. Wir unterstützen Sie dabei von Anfang an in folgenden Bereichen:
- außergerichtliche Beratung
- außergerichtliche Vertretung
- Beistand bei Vernehmungen(als Zeuge, Betroffener oder Angeklagter) vor Polizeibehörden oder dem Ermittlungsrichter
- Mediationsgespräche in familienrechtlichen Angelegenheiten
- Vergleichsverhandlungen
- Vertretung vor Gericht (in 1. Instanz: Amtsgericht oder Landgericht und in 2. Instanz, d.h. in Berufungsverfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht)
Unser Anliegen ist, Sie umfassend über die Rechtslage und Ihre Rechte aufzuklären und Ihnen Wege aufzuzeigen, wie Sie Ihre Interessen bestmöglich aber auch mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand durchsetzen können.Dabei spielt oftmals eine erhebliche Rolle, ob die Verfahrenskosten durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt werden können.
Sollte dies nicht der Fall sein, bemühen wir uns gerade bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen Ihre Ansprüche soweit möglich, ohne einen Rechtsstreit vor Gericht durchzusetzen, da gerichtliche Verfahren nicht nur sehr zeitaufwändig sondern auch sehr teuer sein können.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich und ein Klageverfahren unvermeidlich ist, setzen wir uns für Ihre Interessen mit Konsequenz aber auch dem notwendigen Feingefühl und notfalls durch alle Instanzen ein. Die wirtschaftliche Komponente behalten wir dabei immer im Auge.
Nach erfolgreichem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens übernehmen wir mit unserem strukturierten Forderungsmanagement die Betreibung und Vollstreckung Ihrer Ansprüche.
In Straf- und Bußgeldverfahren übernehmen wir nicht nur Ihre Verteidigung sondern stehen Ihnen auch bei Vernehmungen durch die Strafverfolgungsbehörden bei. Bei rechtzeitiger Mandatierung nehmen wir Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf bevor ein Strafbefehl beantragt oder eine Anklage erhoben wird. So lässt sich oftmals ein für Sie günstiges Ergebnis erzielen ohne dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter kommt.
Vertrauen Sie uns, wir sind für Sie da!
Schnelle Hilfe?
+49 (0) 7621 / 82 441
info@anwaltskanzlei-bernhard.de
Hier finden Sie unsere Kanzlei
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Sollte dies nicht der Fall sein, bemühen wir uns gerade bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen Ihre Ansprüche soweit möglich, ohne einen Rechtsstreit vor Gericht durchzusetzen, da gerichtliche Verfahren nicht nur sehr zeitaufwändig sondern auch sehr teuer sein können.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich und ein Klageverfahren unvermeidlich ist, setzen wir uns für Ihre Interessen mit Konsequenz aber auch dem notwendigen Feingefühl und notfalls durch alle Instanzen ein. Die wirtschaftliche Komponente behalten wir dabei immer im Auge.
Nach erfolgreichem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens übernehmen wir mit unserem strukturierten Forderungsmanagement die Betreibung und Vollstreckung Ihrer Ansprüche.
In Straf- und Bußgeldverfahren übernehmen wir nicht nur Ihre Verteidigung sondern stehen Ihnen auch bei Vernehmungen durch die Strafverfolgungsbehörden bei. Bei rechtzeitiger Mandatierung nehmen wir Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf bevor ein Strafbefehl beantragt oder eine Anklage erhoben wird. So lässt sich oftmals ein für Sie günstiges Ergebnis erzielen ohne dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter kommt.
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Unser Spezialgebiet:
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Verkehrsrecht
Unsere weiteren Fachkompetenzen:
Versicherungsrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht
Inkasso
Scheidungsrecht
Anwaltskanzlei Bernhard
Jürgen Bernhard Rechtsanwalt
Untere Wallbrunnstr. 9 79539
Lörrach Sekretariat
Montag - Freitag
08.00 - 12.00
13.00 - 17.00
Telefon: + 49 (0) 76 21 / 824 41
Telefax: + 49 (0) 76 21 / 824 42
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