Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – Unser Spezialgebiet!
Ob Unfallschadenregulierung, Straf- und Bußgeldverfahren, Ärger mit dem „heiligen Blechle“ oder Führerscheinentzug –bei Rechtsanwalt Bernhard, Fachanwalt für Verkehrsrecht,sind Sie in guten Händen.
Das Rechtsgebiet „Verkehrsrecht“ ist in den letzten Jahren durch eine Vielzahl neuer Vorschriften und Gesetze aber auch aufgrund einer Finanzpolitik der Versicherungen, die Schadensersatzforderungen systematisch kürzen immer komplexer geworden. So hat sich das Verkehrsrecht zu einem vielschichtigen und umfangreichen Rechtsgebiet entwickelt, was dazu geführt hat, dass ein spezialisiertes Wissen für die sachgerechte Bearbeitung unabdingbar ist. Um der erforderlichen Qualifizierung Rechnung zu tragen, hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer(BRAK) im Jahr 2005 den Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt.
Rechtsanwalt Bernhard wurde nach erfolgreich bestandenen Prüfungen im Januar 2006 als einem der ersten Rechtsanwälte der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen und er nimmt seither regelmäßig an Fortbildungen teil.
Die ständige Fortbildung ist unerlässlich um Sie im Zusammenspiel von Unfallabwicklungen und Strafmaßnahmen zuverlässig beraten und vertreten zu können.
Durch die Anwaltskanzlei Bernhard erhalten Sie professionelle Unterstützung, die Sie auch benötigen, da gerade Versicherungen, selbst bei eindeutiger Haftung und einfach gelagerten Unfällen versuchen Ihre Ansprüche zu beschneiden wo es nur geht.
Eine Auswahl unserer Leistungen:
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