Anwaltskanzlei Bernhard in Lörrach
Anwaltskanzlei Bernhard in Lörrach

Ihr Spezialist in Führerschein­fragen

Verkehrs­verwaltungs­recht

 

Der in der Praxis sicherlich wichtigste Bereich des Verkehrsverwaltungsverfahrens liegt auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts. Das Fahrerlaubnisrecht ist äußerst kompliziert geregelt. Kein anderes Verkehrsrechtsgebiet wird mehr durch europäische Normen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geprägt und beeinflusst.

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis. Diese ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn sich der Inhaber als ungeeignet und/oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Zur Entziehung der Fahrerlaubnis kann es kommen

  • aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (durch Strafbefehl oder Urteil), wo der Fahrerlaubnisentzug als Nebenstrafe, verbunden mit einer Sperrfrist angeordnet wird,
  • durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn Bedenken an der charakterlichen Eignung des Führerscheininhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht den Führerschein

  • wenn im Fahreignungsregister (früher Bundeszentralregister) 8 Punkte (früher 18 Punkte) erreicht sind,
  • wenn Eignungsmängel bestehen bspw. ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkohol-und/oder Drogeneinfluss geführt wurde.

Immer häufiger sind aber auch die Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde ausländische Fahrerlaubnisse nicht anerkennt.

Weitere Fälle verkehrsrechtlicher Anordnungen sind:

  • Verhängung eines Fahrverbots
  • Auflage ein Fahrtenbuch zu führen
  • Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU)

Fahrverbote und die Auflagen ein Fahrtenbuch zu führen sind zeitlich begrenzt und haben in der Regel keine existentiellen Folgen. Anders die Anordnung einer MPU.

Führerscheinbehörden ordnen nach Trunkenheits- oder Fahrten unter Drogen aber auch bei beharrlichen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) an, zur Klärung, ob der Betroffene charakterlich geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist.

Die Folgen einer solchen Anordnung sind gravierend. Eine MPU ist nicht nur zeitaufwändig sondern auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und wenn die psychologischen Sachverständi-gen keine positive Zukunftsprognose ausstellen gibt es keinen Führerschein mehr.

Um eine MPU zu bestehen bedarf es sorgfältigster Vorbereitung.

Kontaktieren Sie uns! 

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten (z.B. Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins, Anmeldung zur MPU) und unterstützen Sie bei der Suche nach der optimalen Vorbereitung auf die MPU.

 

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