Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht
Ca. 2/3 aller Ehen in Deutschland werden heute geschieden. Das Auseinanderbrechen von Beziehungen ist für die Betroffenen mit weitreichenden Veränderungen und häufig mit tiefgreifenden seelischen Belastungen verbunden. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollte versucht werden, die Folgen der Trennung oder Scheidung zunächst einverständlich, möglichst außergerichtlich, zu regeln, ehe es zu langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten kommt.
Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen können Regelungen zum/zu
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht, insb. zum Aufenthalt des Kindes
- Umgangsrecht
- Nachehelichen Unterhalt
- Hausrat
- Wohnungszuweisungen
- Versorgungsausgleich
- Kosten des Scheidungsverfahrens und evtl. Notarkosten
- Vermögensauseinandersetzung gemeinsamen Eigentums
gefunden werden.
Sollte eine einverständliche Streitbeilegung nicht möglich sein, stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite.
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