Ihr Spezialist im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Die mit Abstand häufigste „Alltagskriminalität“ entfällt auf die sogenannten Straßenverkehrsdelikte. Gesetzesverstöße mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad, teilweise sogar als Fußgänger, können unter Umständen als Straftaten geahndet werden – dann drohen sehr unangenehme Folgen für die Fahrerlaubnis und ggf. auch ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Ordnungswidrigkeiten
Viele Verstöße gegen Straßenverkehrsregeln, vom Falschparken über eine Geschwindigkeitsübertretung bis hin zu Rotlichtverstößen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Dabei handelt es sich nicht um Straftaten im engeren Sinne –man kommt weder ins Gefängnis noch ist man vorbestraft. Aber es kann eine Geldbuße verhängt werden, bei schwereren Verstößen drohen Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Bestimmte Verstöße, zum Beispiel Fahrten unter Drogeneinfluss, sind zunächst nur mit einem Bußgeld und einem kurzen Fahrverbot bedroht. Sie können aber auch dazu führen, dass die Straßenverkehrsbehörde Zweifel an der Fahreignung hat und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnet.
Ihnen wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen?!
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheiderhalten, weil Sie angeblich zu schnell oder bei Rot über eine Ampel gefahren sein sollen.
Räumen Sie den Verstoß nicht vorschnell ein!
Ca. 8 % der Bußgeldbescheide in Deutschland sind fehlerhaft. Je-der vierte Bußgeldbescheid ist zudem in der Beweisführung mangelhaft. Die Gründe reichen vom unkenntlichen Foto über fehlerhaft ausgefüllte Formulare bis zu falsch geeichten Radargeräten.
Einen von der Bußgeldbehörde übersandten „Anhörungsbogen“ müssen Sie als Betroffener genau so wenig ausfüllen wie Sie einer Ladung der Polizei Folge leisten müssen.
Lassen Sie uns den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid zukommen, wir kümmern uns darum.
Wir vertreten Sie bundesweit!
Wir beraten Sie auch bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland.
Verkehrsstraftaten
Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar.
Schutzzweck ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Die wesentlichen Strafvorschriften sind:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Trunkenheit im Verkehr, 316 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
- fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Kennzeichenmissbrauchs, § 22 StVG
- Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz, § 6 PflVG
Ihnen wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen?!
Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei!
Niemand muss sich in einem Rechtsstaat selbst belasten. Als Be-schuldigter oder Angeklagter steht Ihnen ein sogenanntes Aussageverweigerungsrecht zu. Einmal abgegebene Erklärungen werden vermerkt und lassen sich kaum mehr ungeschehen machen. Denken Sie daran:„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“
Rufen Sie uns an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten!
Schnelle Hilfe?
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