Ihr Rechtsanwalt für Unfallschadenregulierung
Die Unfallschadenregulierung betrifft das Haftungsrecht das Teil des Zivilrechts ist. Es umfasst die Durchsetzung Ihrer Sach- und Personenschadensansprüche. Als Anspruchsgrundlagen kommen sowohl deliktische Ansprüche aus §§ 7, 18 StVG als auch aus §§ 823 ff. BGB in Betracht.
Vom Sachschaden umfasst sind bspw. Ansprüche auf:
- Reparaturkosten
- Wertersatz (bei Totalschaden)
- Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Sachverständigengebühren
- Rechtsanwaltsgebühren
- Abschleppkosten
- Bergungskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Vorfinanzierungskosten
- An- und Abmeldekosten
- Auslagenpauschale
Vom Personenschaden umfasst sind bspw. Ansprüche auf:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfallschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Besuchskosten naher Angehöriger
Nach dem Motto „Verkehr und mehr“ helfen wir Ihnen in allen Schadensbereichen zu Ihrem Recht zu kommen.
- Sie sind durch Eigenverschulden in einen Unfall verwickelt – weiterlesen –
- Sie haben den Unfall nicht verschuldet – weiterlesen –
- Die Schuldfrage ist unklar – weiterlesen –
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