Anwaltskanzlei Bernhard in Lörrach
Anwaltskanzlei Bernhard in Lörrach

Ihr Rechtsanwalt für Unfallschaden­regulierung

 

Die Unfallschadenregulierung betrifft das Haftungsrecht das Teil des Zivilrechts ist. Es umfasst die Durchsetzung Ihrer Sach- und Personenschadensansprüche. Als Anspruchsgrundlagen kommen sowohl deliktische Ansprüche aus §§ 7, 18 StVG als auch aus §§ 823 ff. BGB in Betracht.

Vom Sachschaden umfasst sind bspw. Ansprüche auf:

  • Reparaturkosten
  • Wertersatz (bei Totalschaden)
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert)
  • Sachverständigengebühren
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Abschleppkosten
  • Bergungskosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Vorfinanzierungskosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Auslagenpauschale

Vom Personenschaden  umfasst sind bspw. Ansprüche auf:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Besuchskosten naher Angehöriger

Nach dem Motto „Verkehr und mehr“ helfen wir Ihnen in allen Schadensbereichen zu Ihrem Recht zu kommen.

  1. Sie sind durch Eigenverschulden in einen Unfall verwickelt – weiterlesen
  2. Sie haben den Unfall nicht verschuldetweiterlesen
  3. Die Schuldfrage ist unklarweiterlesen
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