Anwaltskanzlei Bernhard
Unfall – Eigenverschulden
Was sollten Sie nicht tun?
- Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei: Sie haben als Betroffener/Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht
- Geben Sie kein Schuldeingeständnis gegenüber dem Unfallgegner ab.
Was müssen Sie tun?
- Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer informieren: Sie sind verpflichtet Ihren KFZ-Haftpflichtversicherer innerhalb einer Woche über den Unfall in Kenntnis zu setzen. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang muss die Versicherung innerhalb von 48 Stunden informiert werden.
Machen Sie die Angaben aber nicht selbst. Zunächst muss abgeklärt werden, ob Sie für den Unfall tatsächlich allein verantwortlich sind. Geschädigte sind sich oftmals der Folgen bestimmter Angaben nicht bewusst und unbedachte Formulierungen können gravierende nachteilige Folgen haben.
Wir klären in einem ersten Gespräch mit Ihnen das weitere Vorgehen. Als Erstes werden wir gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Vertretung anzeigen und die polizeiliche Ermittlungsakte beiziehen. Parallel hierzu verständigen wir Ihren Haftpflicht- und gegebenenfalls Ihren Kasko- und Rechtsschutzversicherer.
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